73 Der einfache Gedanke, den wir hier bis zur exakten Formulierung durchgedacht haben, findet seinen natürlichen Ausdruck in dem durch- aus einleuchtenden Satze, daß, was Wert für mich hat, genau so weit es Wert für mich hat, meinem Gesamtwillen gemäß ist und eben dadurch, wenn ich es wollend verwirkliche, eine Chance für die Erfüllung dieses Gesamtwillens darstellt. Für A = 1 ist die Bewährbarkeit w a als zusammengesetzte Wahrscheinlichkeit zu ver- stehen: Wahrscheinlichkeit dafür, daß ich mein Einzelziel erreiche und zugleich meinem Gesamtwillen dadurch genüge. Freilich müßte dann A den höchsten, nicht nur in diesem Falle, sondern überhaupt, als mögliches Ziel für mich in Betracht kommenden Wert bedeuten; das wäre bei einer Entscheidung, wo es im strengsten Sinne ums ganze geht. Auch hier ist nicht unbedingt der höchste Wert zu wollen, sondern der Wert a, der mit dem zugehörigen w den größten Er- wartungswert liefert, und man sieht, daß z. B. der, dessen Kräfte für das Höchste nicht ausreichen, um ihm genügende Erreichungs- möglichkeit zu geben, vor dem harten Sollen steht, einen minderen Wert mit aller Kraft anzustreben. Er hat nur den Trost, die Pflicht erfüllt und damit den entscheidenden sittlichen Wert erreicht zu haben. Hierin liegt das Furchtbare und das Versöhnende einer Tragik. An die Stelle der Rücksicht auf den Wert für mich, den Anteil meines Gesamtwillens, muß nun für den Menschen, der mit anderen lebt, in sehr vielen Fällen eigentlich in allen, nur daß es nicht in allen auch modifizierend wird die Rücksicht auf den Wert für alle, den Anteil des Gesamtwillens der Gesellschaft, treten. Freilich ist auch mein Wille ein Konstituens dieses Gesamtwillens, und auch dieser unterliegt wie meiner dem Regulativ, daß er einem harmonischen Ganzen zuzustreben hat, und ist am Ende durch die Tatsachen gezwungen, ihm zuzustreben: eine Pflicht und eine Nötigung, die sich an den Einzelwillen und zuletzt in den einzelnen Willens- akten konkret auswirkt.¹ 1 w ― 3. Der objektive Wert. Auch der Wert für die Allgemeinheit ist immer noch ein persönlicher Wert, nur daß er, statt auf ein Subjekt, auf ein Kollektiv von Subjekten bezogen ist. Nun entsteht die Frage, ob dem Werte, den etwas im Sinne einer Wollbarkeit oder einer Werthaltung für jemand hat, nicht auch gün- stigenfalls eine objektive Bestimmung entspreche, die dann tatsäch- licher Wert oder Wert schlechthin zu heißen verdiente. Ohne Zweifel müßte die Berechtigung, etwas wertzuhalten, wenn sie vorliegt, auf 1 Dieser Zwang der Tatsachen im Zusammenleben der Menschen gibt die Grundlage einer möglichen und durchaus wahrscheinlichen naturalistischen Auffassung der Entstehung ethischen Wollens und Denkens. Solcher Natura- lismus kann unsere Entwicklung zur Ethik verstehen, aber nicht dem Wesen der ethischen Gesetze gerecht werden, die durch Entwicklung nicht gemacht oder erfunden, sondern in deren Verlaufe nur entdeckt werden.