72 Einklang ist die formal geforderte Teilbedingung der materialen Widerspruchsfreiheit. Nun darf ich gewiß sagen, etwas habe in dem Maße Wert für mich, als es meinem Gesamtwillen gemäß, meinem dauernden und wesentlichen Interesse entsprechend sei. Falls der Gegenstand mir als mögliches Wollensziel entgegentritt, wird die größte Stärke,¹ mit der sich mein Wille, d. h. mein Gesamtwille - wenn er dazu reicht für seine Verwirklichung noch einsetzen würde, ein Maß für den Wert abgeben, den jener Gegenstand für mich hat. Eine prinzipiell mögliche Wertmessung ergäbe sich, wenn zwei Werte a und as mit den Verwirklichungsmöglichkeiten wi und wg vorlägen, zwischen denen wohlüberlegtes Wollen ohne Heranziehung äußerer Motive weil man sich ja doch entscheiden muß keine Entscheidung findet. Dann sind die Erwartungswerte als gleich anzusehen, w₁ a1 =W2 ag, und daraus ergibt sich für das Verhältnis der Werte a1 : a2 = W2: W1.² Natürlich ist die jeweilige Wollbarkeit nur ein schwankender Maßstab des Wertes, aber hierin ist das Wertgefühl nicht besser, sondern eher schlechter; außerdem zeigt es sich jeder messenden Vergleichung noch weniger zugänglich als jene. In diesem Sinne ist die (potentielle) Beteiligung meines Gesamt- willens an einem Wollensziel, als Wertfaktor a, im Erwartungswerte w a vertreten, und die Bewährbarkeit des Wollens, die diesem w a proportional ist, ist also auch direkt proportional der Beteiligung meines Gesamtwillens. Je größer diese Beteiligung, desto mehr wird, im Falle des Erreichens, mein Gesamtwille erfüllt und wir sind so be- für den Fall w= 1, A = 1) wa › A rechtigt, in dem Werte a (a jene Bewährbarkeit unseres Wollens zu sehen, die es vermöge der in ihm gegebenen Beteiligung des Gesamtwillens hätte, wenn die Erreichungsmöglichkeit des (einzelnen) Zieles 1 wäre, d. h. wenn es gewiß zu erreichen wäre, und wenn der größte in dem Falle über- haupt anstrebbare Wert (daher die größte hier mögliche Beteiligung des Gesamtwollens) als Einheit (der Willensbeteiligung) angenommen wird. Es läßt sich demnach allerdings Wert der Wert für mich" oder der persönliche Wert³ eines Tatbestandes, in der ange- gebenen Weise, als Chance oder Möglichkeit der Bewährung, d. h. hier einfach des Durchsetzens, meines Gesamtwillens verstehen. " - - = ― 1 Und zwar nicht Akt-, sondern Inhaltsstärke. Zum Begriff des Inhaltes, wie er hier in Betracht kommt, vgl. Meinong, Über emotionale Präsenta- tion, a. a. O., §§ 6. 7 2 Prinzipiell Übereinstimmen des schon bei F. Brentano, Vom Ursprung sittlicher Erkenntnis, 2. Aufl., a. a. O., S. 22 f, insofern, als auch er dem höheren Werte nicht einen stärkeren Begehrungsakt, sondern ein berechtigtes Vorziehen entsprechen läßt. 3 Vgl. Meinong, Zur Grundlegung der allgemeinen Werttheorie, a. a. O., IV, § 6.