71 W3 ag betrachtete Bewährbarkeit das Maß Dieses gibt den Grad der A Annäherung des bestehenden Erwartungswertes w3 as an den höchsten hier möglichen, A, an und zugleich die Annäherung der bestehenden A Bewährbarkeit W3 a3 A an die höchste, d. i. oder 1. A Das Ergebnis dieser Betrachtung ist leicht allgemein zu fassen. Kommen im gegebenen Falle n mögliche Verhaltungen in Frage mit den zu verwirklichenden Werten a1, a2, an, unter denen der größte A sei, und mit den dazugehörigen Erreichungsmöglichkeiten W1, W2, . . Wn, so ist die Bewährbarkeit einer bestimmten von diesen Verhaltungen gemessen durch das Verhältnis ihres Erwartungs- wertes wi ai zu dem höchsten hier überhaupt in Betracht kommenden, 1. A oder A, der bestünde, wenn der höchste Wert mit Gewißheit verwirklicht werden könnte. Das Gebot formaler Richtigkeit verlangt, daß man das Verhalten mit dem größten Erwartungswerte wähle; dann hat das Wollen auch die größte Bewährbarkeit für sich, die es nach Maßgabe der Verhältnisse und der aus ihnen resultierenden Erreichungsmöglichkeiten haben kann. Die Bewährbarkeit hängt auch vom Können ab, das ein Wille einzusetzen hat, denn dieses ist mit- bestimmend für die Erreichungswahrscheinlichkeit w. Ein Wille, dem höchstes Können zu Gebote stünde, müßte immer den höchsten Wert wählen und hätte, da er diesen sicher verwirklichte, die höchste Bewährbarkeit 1, die materiale Richtigkeit sichert. Bietet der höchste Wert den größten Bewährungswert, so wird wa WA für die richtige Wahl =w, die Bewährbarkeit wird gleich A A der Möglichkeit, das vorliegende einzelne Wollungsziel zu erreichen. Sonst aber ist für die Bewährbarkeit immer auch der Wert des Zieles mitbestimmend. Es fragt sich, wie diese Tatsache sich mit unseren früheren Ergebnissen verträgt, denen zufolge die formale Richtigkeit einfach durch die maximale Wahrscheinlichkeit der Willensverwirk- lichung gegeben ist. - = 2. Wert und Bewährbarkeit. Wo die Lösung der eben ausgesprochenen Frage zu suchen sein wird, ist schon in § 11, 5 bemerkt worden. Die materiale Richtigkeit des Wollens verlangt, daß nicht nur das einzelne Wollen sein einzelnes, aus- drücklich gefaßtes Ziel erreiche, sondern daß es ein Glied eines Systems von lauter richtigen Willensakten sei, denn nur dann ist alles Mitgewollte auch erreicht. Auf dieses Erfordernis materialer Richtigkeit muß ein Wollen Rücksicht nehmen, um formal richtig zu sein. Die einzelnen Willens- akte müssen so sein, daß sie maximal geeignet erscheinen, sich zu einem widerspruchsfreien System der Wollungen zusammenzufügen, zu einem einigen, harmonischen Gesamtwillen: denn dieser innere -