59 offenbar ein Mißverstehen wäre. Versucht man die Grundbestimmung zu ergänzen, so gelingt es vielleicht, zu einem A (x) zu kommen, das genug Bedingungen enthält, so daß man nun sagen mag: wenn A (x) zutrifft, soll in der Tat B (x) zutreffen, d. h. sofern es nicht schon ohne unser Zutun erfüllt ist, durch uns herbeigeführt werden. Aber, sieht man genauer zu, so wird man finden, daß wir es mit diesem wenn so" doch niemals ganz streng nehmen können, wenn die Bestimmungen, die es verbindet, nicht selbst schon formaler Art sind, Bestimmungen über Sachverhalte und Forderungen, wie sie in den Gesetzen der materialen Richtigkeit des Wollens auftreten. Nennen wir eine Forderung, die Forderungen betrifft und daher andere For- derungen voraussetzt, eine Forderung höherer Stufe, so ist also festzustellen, daß die eigentlichen - Forderungen allgemeiner Art, von der Form A (x) ɔ! B (x) oder A (x) fB (x), die strenge Geltung haben, immer von höherer Stufe sind. Es gelingt nicht, eine primäre Forderung die in dieser Form Forderung erster Stufe des, wenn so" auftritt oder, als unbedingte, unter jeder Voraus- setzung gelten will, als eine ausnahmslos zu befolgende Maxime zu erweisen. 99 --- --- ――――― ― - Es ist ja oft schon darauf hingewiesen worden und gerade dadurch hat man das Bestehen eines allgemeinen Sittengesetzes aus- zuschließen geglaubt —, daß zu jedem dieser Gebote, wie: man solle entlehntes Gut wieder erstatten, die Wahrheit sagen oder, wenn man aussage, nicht Unwahres aussagen, nicht töten usw., sich Fälle vor- finden oder ersinnen lassen, in denen seine Befolgung nicht richtig oder mindestens nicht geboten ist. ――― Anders ist es freilich mit dem Verbot des Lügens, Stehlens, Verleumdens, Betrügens und mit dem Gebote, seine Pflicht zu tun, seinen Mann zu stellen u. ä. Aber lügen heißt nicht ein- fach bewußt die Unwahrheit sagen, wie gewöhnlich definiert wird, sondern das Wort drückt zugleich eine Unwerthaltung solches Ver- haltens aus, die offenbar die Fälle nicht treffen kann, wo es erlaubt, ja geboten ist z. B. wenn es zur Sicherung eines hohen Gutes vor rechtswidrigem Zugriff notwendig erscheint, und so bedeutet lügen eigentlich: die Unwahrheit sagen, wo man es nicht soll. Entsprechend ist es mit den Bedeutungen von stehlen, verleumden usw. bestellt und daß seine Pflicht tun, soviel heißt wie tun, was man soll, ist klar. So verdanken die angeführten Verbote und Gebote ihr Einleuchten und ihre allgemeine Geltung dem Umstande, daß sie Bestimmungen enthalten, die ein Sollen schon voraussetzen: sie sind, so verstanden, Forderungen höherer Stufe u. zw. ziemlich leere. Soll die Forderung du sollst nicht lügen" nicht eine einfache Selbstverständlichkeit aussprechen, so darf Unwert und Sollens- widrigkeit nicht schon im Begriffe liegen, dem das Wort lügen zu- gehört; dann muß sie als eine primäre Forderung gefaßt werden, etwa: nicht bewußt Unwahres auszusagen, damit ein anderer es "