57 Gefühl des Unfaßbaren und den trotz besseren Wissens sich ein- stellenden Gedanken: wenn so Ungeheuerliches geschieht, wenn das sein soll, dann hört alles auf, oder dann kann und soll schon alles sein. Es kostet Mühe, solchem Geschehen gegenüber das Wollen der Tatsachen aufzubringen, daß man ,, die ganze Natur fühlt und plötzlich sagt: ja, es ist richtig" (Dostojewski, Die Dämonen). § II. Das innerlich richtige Wollen. 1. Materiale und formale Richtigkeit. "9 Die äußere oder materiale Richtigkeit besteht bei Urteil und Wollen einfach im Treffen der Tatsachen. Das material richtige, d. i. das wahre Urteil erfaßt eine Tatsache; das material richtige Wollen trifft, als un- eigentliches, die Tatsache der Existenz eines von ihm unabhängigen Wirklichen, als eigentliches die der Existenz eines Wirklichen, das durch den Willen mitkonstituiert ist. Es gibt aber eine Richtigkeit, die von dieser äußeren Bewährung durch die Tatsachen unabhängig scheint. Es ist zunächst das, was man als formale Richtigkeit eines Schlusses bezeichnet und ihr analog die formale Richtigkeit der Motivation. A (X1), B (x1) seien angewandte Bestimmungen, also von der Form hier im Falle x1 trifft A (x)", bzw. „trifft B (x) zu“. Dann ist der Schluß, weil A (x1), ist B (x1)" formal richtig, unab- hängig davon, ob A (x1) Tatsache ist, wenn die Beziehung, wenn A (x) zutrifft, so trifft B (x) zu“ tatsächlich besteht: die formale Richtigkeit des Schlusses beruht auf dem Bestehen der im Schließen angewandten und so mitgeurteilten Bestimmungsimplikation. Unter dieser Bedingung wäre natürlich auch durch das Wollen des Sach- verhaltes A (x1) das Wollen von B (x1) formal richtig motiviert. Diese formale Richtigkeit gehört zur Folgerichtigkeit des Denkens und des Wollens oder Handelns; sie meint man wohl vorzüglich, wenn man jemandem die Anerkennung zollt, er habe, wenn er auch das Rechte nicht getroffen hat, doch ,,logisch gedacht" oder „logisch gehandelt“. Diese Art innerer Richtigkeit führt nicht die materiale Richtigkeit des motivierten Urteils oder Wollens mit sich, aber sie begünstigt sie offenbar: wer folgerichtig denkt und will, hat darin eine Chance, auch material,,das Richtige zu treffen"; wem Folge- richtigkeit als eine generelle Eigentümlichkeit seines Verhaltens eignet, der braucht sozusagen nur noch das Glück zu haben, auch die rich- tigen Voraussetzungen zu „finden“. Wenn nun nicht das Wollen von A (x1) oder das Urteil, daß A (x1) sein soll, sondern einfach das Urteilen des Sachverhaltes A (x1) das Wollen eines B (x1) zureichend motiviert ,,weil A (x1) ist, soll B (x1) sein" so ist diese Motivation formal richtig, sofern die " - ――――――――――