55 Relation A (x) f B (x).¹ In der so gemeinten Aussage „weil A (x1) ist, soll B (x1) sein“ ist eingeschlossen, daß wenn A (x) zutrifft, B(x) zutreffen soll für jedes x. Diese allgemeine Forderung ist das, was man die Maxime der Handlung nennt.2 Ob wir immer nach Maximen handeln, ist keine Frage der Deontik, ob wir nach Maximen handeln sollen, ist an dieser Stelle unserer Untersuchung noch nicht zu entscheiden (vgl. § 12, 4). Aber das ist gewiß wenn einer das Zutreffen einer Bestimmung B (x) herbeiführt, weil die Bestimmung A (x) zutreffe dieses, weil im strengen Sinne einer zureichenden Begründung verstanden so hat er nach einer Maxime gehandelt" und im Sinne seines Wollens ist ein- geschlossen, daß diese Maxime , wenn A (x) ist, soll B (x) sein“ allgemein gelte. Mit anderen Worten: wer will, daß in einem gegebenen Falle B (x) zutreffe, weil A (x) zutrifft, will damit implizite " 99 daß die Beziehung wenn A (x) zutrifft, so trifft B (x) zu“ allgemein wie ein Naturgesetz" gelte (diese Umformung des vorigen Satzes macht Gebrauch vom Grundsatz III). Die Kantische Forderung, er solle,,wollen können", daß seiner Maxime solche allgemeine Geltung zukomme, hat ihren Grund darin, daß er es impliziterweise, d. h. dem Sinne seines Wollens nach, tatsächlich will. Das Wollen des Zutreffens einer Bestimmung auf Grund des Zutreffens einer anderen ist nur dann richtig, wenn die, in ihm implizierte, allgemeine Forderung, daß diese Bestimmung jene (in jedem Falle) mit sich führe, auch richtig ist. Das ist eine sehr strenge Bedingung der Richtigkeit. Ihr zufolge ist eine bloß „äußerliche" Bewährung des Wollens, durch Erreichen des Gewollten für den gegebenen Fall, ohne das Zutreffen des impliziterweise mitgeforderten allgemeinen Sachverhaltes, nur eine Scheinbewährung es ist doch nicht erreicht, was und wie es eigentlich gemeint war solches Wollen ist material unrichtig. Aber die ganze Angelegenheit der „Maximen“ und ihres Mitgewolltseins erhält ihre wesentliche Be- deutung erst im Gebiete des eigentlichen Sollens, unter dem Gesichts- punkte einer nicht bloß materialen Richtigkeit. "9 ― - ― " 4. Das material Sollenswidrige. Die Sätze über Sollenswidriges, die in unserem deontischen System auftreten, behaupten natürlich niemals sein tatsächliches Vor- kommen. Der Grundsatz V sagt, daß Sollenswidriges von Sollens- gemäßem nicht impliziert ist; sonst finden sich Sätze von der Form 1 Es können in den Bestimmungen natürlich auch mehrere Veränder- liche auftreten, die Darstellung wählt nur aus Gründen der Einfachheit den Fall einer Veränderlichen. 2 Kant (Grundlegung zur Metaphysik der Sitten): „Maxime ist das subjektive Prinzip zu handeln".