53 ,,x ist ein Eisendraht und es wird ein Strom durch x geschickt", N(x) etwa „in x wird Wärme erzeugt“. Und nun wird, in Anwendung auf das gegebene x1, die angewandte Implikation „wenn M (x1), so N (x1)“ behauptet. Das geschieht hier freilich nur implizite, denn es wird, darüber hinaus, M (x1) als tatsächlich ge- urteilt und so ergibt sich das Urteil weil M (x1), ist N (x1)“. In allen Fällen von Kausalität liegt solche angewandte Implikation vor. Die Existenz der „Ursache", sofern diese ein Fall von M (x) ist, ist Implikans der Existenz der Wirkung", sofern diese ein Fall von N (x) ist.¹ 99 Sofern die Existenz der Ursache bloß Implikans (hinreichende Bedingung) zur Existenz der gewollten Wirkung ist und nicht zugleich Implikat (notwendige Bedingung), ist sie durch dieses Wollen nicht mitgefordert und auch von Teilursachen gilt das. In der Tat kann ich ja die Erwärmung des Drahtes auch durch andere Mittel erreichen, und daß ich gerade dieses Mittel wähle, ist durch den Zweck nicht eindeutig bestimmt. Aber doch durch diesen Zweck zu- sammen mit den Umständen oder durch ihn unter den Umständen, unter denen ich ihn will. Man findet demgemäß eine Zweiheit von Motivationsbegriffen vor; ihr entspricht es, daß man sagen kann, daß dieses Mittel ergriffen wurde, sei durch den Zweck allein nicht motiviert, und doch auch sagen kann, es sei durch ihn motiviert. Das eine Mal ist von Motivation in einem engeren Sinne die Rede: so motiviert ist nur das Wollen eines „eigentlichen" Implikates des Gewollten und das ist die Existenz einer ganz bestimmten Ursache oder Teilursache im allgemeinen nicht. Das andere Mal wendet man einen erweiterten Motivationsbegriff an, demgemäß das Wollen eines ,,uneigentlichen" (bloß materialen) Implikates, wie es die Existenz dieser bestimmten Ursache (oder Teilursache) ist, auch durch das Wollen der Wirkung motiviert ist. Eigentlich gefordert und 90 eigentlich motiviert" ist nur das Wollen der Mittel, sofern sie sich als notwendig darstellen, d. h. sofern ihre Existenz notwendige Bedingung des gewollten Sachverhaltes, Implikat im Sinne angewandter Be- stimmungsimplikation ist. Man merkt hier, wie das eigentliche Sollen 99 - —— " 99 1 Wenn man ein gegebenes Ereignis I die (volle) Ursache des unmittelbar nachfolgenden Ereignisses II nennt, scheint die Meinung vorzuliegen, daß II durch I vollständig bestimmt sei, in nicht umkehrbarer Weise, d. h. daß es zu jeder in II zutreffenden Bestimmung N (x) eine Bestimmung M (y) in I gibt, so daß M (y) ɔ N (x), aber nicht durchwegs auch umgekehrt. Das mag zutreffen, wenn II nicht die „ganze“ (augenblickliche) Wirkung von I ist; ob man aber eine Teilwirkung herausgreifen kann, ohne dadurch gegen die Vor- aussetzung der vollständigen Bestimmtheit von II zu verstoßen, ist fraglich und dann ist fraglich. ob für I und II etwas anderes zu setzen ist als zwei aufeinanderfolgende Weltlagen", die sich natürlich wieder gegenseitig im- plizieren. Diese Schwierigkeiten deuten darauf hin, daß im Gedanken des Kausalzusammenhanges doch nur wie im Text ausgeführt etwas er- faßt ist, was den wirklichen Ereignissen bloß als ein Relativum zukommt: sofern sie Fälle gewisser unvollständiger Bestimmungen sind.