51 Sinne nach tatsächlich ergeben, daß diese nur richtig ist, wenn sie widerspruchsfrei ist, und daß man richtig wollen soll. Der Satz (I) Folgerichtigkeitssatz stellt fest, daß mit einem Sachverhalte jedes Implikat - jeder Sachverhalt, ohne den jener nicht besteht gewollt ist und ergibt für die Richtigkeit des Wollens den Satz: es ist richtig, ein Implikat des Gewollten ausdrücklich, explizite zu wollen. Aber daraus ergibt sich nun nicht die For- derung, jedes Implikat eines gewollten Sachverhaltes auch ausdrück- lich zu wollen, die offenbar unerfüllbar wäre; denn der Satz be- hauptet nicht, das Wollen sei nur dann richtig, wenn jedes solche Implikat ausdrücklich gewollt werde. Man möchte etwa die abge- schwächte Forderung aufstellen: so zu wollen, daß wir jedes Implikat des Gewollten auch ausdrücklich wollen könnten und zwar eigent- lich oder wenigstens uneigentlich wollen, in es einwilligen. Aber eine solche Forderung wäre nicht sehr bestimmt, weil nicht gesagt ist und kaum recht klar zu machen sein wird, was dieses,, wollen können" eigentlich bedeute. Was der Satz für die Richtigkeit des Wollens ergibt, ist zunächst nur dieses: ein Wollen ist nur dann richtig, wenn auch das (explizite) Wollen - das eigentliche oder uneigentliche jedes Implikates richtig ist. Und dem entspricht die Forderung: so zu wollen, daß das (explizite) Wollen jedes Implikates des Gewollten kurz jedes Mitgewollten richtig wäre. Dieser ,,Imperativ" hat seinen praktischen Wert darin, daß er uns auf ein brauchbares und oft gebrauchtes Mittel hinweist, die Richtig- keit eines Wollens oder eines Projektes zu prüfen. Da nun, nach (II), alle meine Forderungen eine einzige ergeben, die, nach (V), nur dann richtig ist, wenn sie frei von Widerspruch ist, und da, nach (I), alle Implikate eines Gewollten mitgewollt sind, wird mein Wollen nur dann richtig sein, wenn jedes Implikat einer Forderung mit jedem Implikat jeder anderen meiner For- derungen ohne Widerspruch vereinbar ist. Auch das ergibt eine Mög- lichkeit der Prüfung, die allerdings für sich allein nie Richtigkeit erweisen, vorhandene Unrichtigkeit aber aufdecken kann. Wenn ich A will, das B impliziert, und andererseits C will, das mit B unver- einbar ist, so will ich, daß C und B sei und will unrichtig. Freilich ist in diesem Falle schon A mit C unvereinbar, aber der Widerstreit ist vielleicht verborgen, während zwischen B und C klarer Widerspruch besteht. - ―――――――― - - ―― -- * - Der Satz (III) ergibt für die Richtigkeit des Wollens das Gesetz: das bedingte Wollen ,,wenn A ist, soll B sein" ist nur dann richtig, wenn das unbedingte Wollen,,es soll so sein, daß wenn A ist, auch B ist" richtig ist. Hier kann man statt,,nur dann“ auch,,dann und nur dann" sagen, weil die beiden Forderungen äquivalent sind. Der ,,Imperativ", den man daraus formen könnte, liegt nahe genug, es wird sich aber aus unserem Satze alsbald ein anderer folgern lassen, der weit mehr Bedeutung hat. 4*