50 Kriterium der Richtigkeit auf, in der Widerspruchslosigkeit. Wider- spruchsfrei sind im Gebiete der bestimmten Sachverhalte und diese werden ja geurteilt und gewollt nur die Tatsachen, dem- gemäß unter den Urteilen nur die wahren, unter den Wollungen nur die, die sich erfüllen, sagen wir die material richtigen. Was also hier als richtiges Wollen in Rede steht und dessen Gesetze be- trachtet werden, ist das Wollen, das sich äußerlich bewährt, indem es sich durchsetzt. Es wird sich zeigen, wie weit diese äußere Richtig- keit mit innerer zusammengeht und wie sich diese ihr gegenüber kennzeichnet. Jedesfalls ist hier wie in der Denklogik das Haupt- absehen auf die Richtigkeit und ihre Bedingungen gerichtet. - Der Grundsatz (II) — Verknüpfungssatz stellt einen wesent- lichen Zusammenhang aller Forderungen her, die irgend einmal, nebeneinander oder nacheinander, aufgestellt werden mögen: sie alle ergeben eine Forderung und sie verlangt, daß zusammen bestehe, was im Sinne jeder einzelnen bestehen soll.¹ Das wird auch praktisch besonders bedeutsam, wenn Forderungen sich an dasselbe Subjekt richten oder von demselben Subjekte gestellt werden, wo dann die Frage,,was soll ich alles?" und die eben so wichtige,,was will ich alles? was, eigentlich, will ich also?" auftritt. Besonders der zweite Fall ist, sofern Richtigkeit des Wollens in Betracht kommt, von naheliegender Bedeutung. Mein Wollen kann nur dann richtig sein, wenn nicht nur das, was ich im Augenblicke will, widerspruchsfrei ist, sondern auch die Gesamtheit aller Sachverhalte, die ich irgend einmal wollte oder wollen werde. Da man richtig wollen soll, ergibt sich natürlich nur im Sinne eigentlichen Sollens die Forderung: so zu wollen, daß alle unsere Forderungen widerspruchslos in einer vereinigt werden können. 2 -――――― ―――― - - - Es ist wichtig, sich den Grund dieses Gebotes (,,Imperativs") klar zu halten, damit man nicht einen suche, wo er nicht zu finden ist: er liegt einfach darin, daß alle Forderungen zusammen einer einzigen, zusammengesetzten Inhaltes, gleichwertig sind, sie ihrem 1 Natürlich bleiben Zeitbestimmungen durch diese Zusammenfassung unberührt. Ist verlangt, daß A (x) heute zutreffe und ist verlangt, daß B (x) morgen zutreffe, so ist verlangt, daß heute A (x) und morgen B (x) zutreffe und nicht beides zugleich. Das „Zugleich"-Bestehen der (bestimmten) Sach- verhalte ist nicht gleichzeitiges Zutreffen der Bestimmungen. Das wird, so selbstverständlich es ist, manchmal übersehen, wie man auch bedingtes Zu- treffen einer Bestimmung gelegentlich für bedingtes Bestehen des Sach- verhaltes, daß sie zutrifft, nimmt und dann von bedingter Wahrheit oder ,,Geltung" eines Urteils spricht was widersinnig ist. (So O. Külpe, Vor- lesungen über Logik. Leipzig, 1923. Was hier als „Urteil" behandelt wird, ist eben kein Urteil, sondern nur sprachliche Urteilsform.) 2 Hier kommt ein Prinzip zur Geltung, dessen systematische Bedeutung erst an späterer Stelle (§ 11, 4) klar wird. Es ist nur zur Vermeidung von Wiederholungen schon hier Gebrauch von ihm gemacht.