47 diesem Falle" neben seiner vollständigen absoluten Modalbestimmung auch die unvollständige relative Modalbestimmung der Möglichkeit, relativ nämlich zur Bestimmung A (x) des Falles. Diese relative Modalbestimmung ist ebenso tatsächlich wie etwa die relative Bestimmung, südlich von Wien zu liegen, für die Stadt Baden, die ihr unbeschadet ihrer vollständigen Ortsbestimmtheit zukommt, und ist ebenso wenig wie diese etwas ,,Subjektives". Was subjektiv bedingt ist, ist nur die Unvollständigkeit des Erfassens des objektiv völlig Bestimmten und die Auswahl, die es unter den vor- liegenden Bestimmungen desselben trifft. Insofern ist ein bestimmter Sachverhalt, der als möglich aufgefaßt ist, subjektiv unbestimmt". " 4. Beziehung des Wollens zum Geschehen und zu den Tatsachen. ――― 99 Im Wollen vollzieht sich zugleich ein eigentümlicher und sehr beachtenswerter Wechsel der intellektuellen Stellung zu einem Sach- verhalte. Das Zutreffen der Bestimmung B(x) im vorliegenden Falle stellt sich mir vor dem Wollen als möglich dar, aber indem ich es will, kann ich nun urteilen „ich tue es", so wird es sein“, und dieses Urteil hat psychologisch betrachtet den Charakter des gewissen. Diese Gewißheit ist wesentlich für den Tatbestand des entschiedenen Wollens und wo diese Entschiedenheit fehlt, liegt eben nicht eigentlich Wollen vor, sondern irgend etwas Verwandtes, Es scheint freilich, als könne auch das festeste Wollen ohne solche Gewißheit bleiben. Der Ehrgeizige will eine hohe Stellung erreichen, urteilt aber vielleicht nicht gewiß, daß er sie auch erreichen wird. Aber dieses Ziel, dessen Verwirklichung von so vielem abhängt, will er eigentlich auch nicht; er wünscht es, strebt es an und will nur, fallweise, das tun, was ihm dazu nötig scheint, und in jedem solchen Falle ist er auch gewiß, daß er es tun wird. Je entfernter das Ziel, je mehr äußere Umstände Einfluß auf seine Verwirklichung haben, desto geringer wird unter sonst gleichen Bedingungen die Annäherung an Gewißheit des Erreichens sein; aber immer wird durch das Wollen das Urteil des Wollenden dieser Gewißheit an- genähert, wenn auch nur in Beziehung auf nächste Ziele, das eigene Tun, bis zur Vollständigkeit. Bei dieser Überzeugung von dem tatsächlichen Zutreffen des Gewollten sie mag übrigens in ausdrücklichem Urteil aktuell werden oder nur als eine intellektuelle Einstellung vorliegen - ist bemerkenswert, daß sie allem Anscheine nach ganz unmittelbar mit dem Wollen verbunden ist. Ich muß nicht erst, gleichsam wie ein außenstehender Zuschauer, feststellen, daß ich etwas will, um dann zu schließen,,also wird es eintreten"; sondern schon indem ich es will, sage ich „so geschieht es und in dieser Aussage drückt