42 66 „A fordert B stellt sich als „eigentliche" dar, sofern das B „im « Hinblick auf A gewollt (eigentlich gewollt) werden kann.¹ Dem eigentlichen unbedingten Sollen entspricht das Erlebnis des Wollens. Es hat sich gezeigt, wie es im Sinne des Wollens liegt, sich auf jedes Implikat des Gewollten zu erstrecken und wie es, als ein „uneigentliches", erfülltes Wollen, auch noch die Tatsachen mit betrifft. Wie der ursprüngliche Implikationsbegriff, vom Erlebnis der Folgeverknüpfung getragen, beim Versuche exakter Behandlung mit Notwendigkeit zur Erweiterung über den Bereich jenes Erlebnisses hinaus und zu verallgemeinerter gegenständlicher Fassung führt, so auch der ursprüngliche Begriff des Forderns (der Forderungsbeziehung) und des Sollens. Wie sich im „,uneigentlichen Wollen" der Tatsachen doch ein Erlebnis aufweisen ließ, das als Wollensrest noch dem un- eigentlichen Sollen entspricht, läßt sich auch der „uneigentlichen", d. h. bloß materialen Implikation der Tatsachen eine eigenartige psychische Sachlage entgegenstellen. Im Gebiete eigentlicher Impli- kation finden wir uns durch Setzung eines Sachverhaltes einem Implikate gegenüber eigentümlich gebunden, erleben eine Tendenz, es mit zu setzen, und im gegebenen Falle vollzieht sich seine Ur- teilung unter dieser Tendenz, der Motivation" des Urteils. Ein Rest davon bleibt immerhin bei der bloßen Materialimplikation: durch jedes Urteil, in einem gewissen Sinne schon durch jede Annahme, stellen wir uns auf die Tatsachen ein. Wir setzen einen Sachverhalt, urteilend oder annehmend, salva veritate, wir fügen ihn in den Zu- sammenhang der Tatsachen. Zu jeder Voraussetzung, die wir machen, fügen wir ohne weiteres im Verlaufe des Schließens schon erkannte Tatsachen, mit dem Bewußtsein, daß an der Voraussetzung dadurch „nichts geändert wird": wir setzen so nur ausdrücklich mit dem vorausgesetzten Sachverhalt einen zweiten, der impliziterweise mit ihm schon gesetzt war, als materiales Implikat von ihm. Immerhin ist das Gegenständliche der Materialimplikation weitaus deutlicher und leichter greifbar als ihre psychische Entsprechung. 99 Bei den erweiterten deontischen Begriffen scheint es umgekehrt zu sein. Das uneigentliche Wollen ist ein klar aufzeigbares Erlebnis, das uneigentliche Sollen, das ein Äquivalent der Tatsächlichkeit, aber nicht Tatsächlichkeit selbst sein will, scheint nur mittelbar, nämlich durch die Überlegung des Mitgefordertseins der Tatsachen einzuleuchten. Nun ist aber zu bemerken, daß das Seinsollen der Tatsachen dem außerwissenschaftlichen und, wie es scheint, unbefangenen Denken durchaus nicht fernliegt. Man hört oft die Äußerung es hat eben " 1 Dabei ist es gleichgültig, ob B gewollt wird, weil A gewollt ist oder weil A ist, eigentlich weil A als tatsächlich geglaubt, geurteilt ist. „Wenn A ist, so soll B sein“ und „Wenn A sein soll, so soll B sein“, sind äquivalente Beziehungen und daß diese Äquivalenz vollkommen und unmittelbar ein- leuchtet, ist wieder ein Zeichen dafür, daß unsere Erweiterung des natür- lichen Sollensbegriffes selbst nicht gerade unnatürlich ist, denn hier können Seinsollen des A und Tatsächlichsein des A eins für das andere eintreten.