41 daß es die Einbeziehung unter einen entsprechend erweiterten Begriff des Sollens rechtfertigt. Das uneigentliche, man könnte sagen erfüllte, Sollen liegt in der Konsequenz des Sollens: es ist in jedem Sollen impliziert. Hier ist nun sehr beachtenswert, daß der Schritt, der vom natürlichen zum erweiterten Begriff des Sollens führt, ganz von derselben Art ist wie der, der vom natürlichen zum erweiterten Begriffe der Im- plikation führt, und daß er mit diesem Schritte ganz wesentlich zusammenhängt. Der Zusammenhang ist klar: erst aus dem Impliziert- sein der Tatsachen in jedem Sachverhalt, der sein soll, hat sich ja das Seinsollen der Tatsachen ergeben, dieses Impliziertsein aber ist bloße Materialimplikation. -- 99 99 99 "9 99 Das Erlebnis, das uns erstmalig mit dem gegenständlichen Ver- hältnis der Implikation in Fühlung bringt, ist jenes eigenartige Übergehen von einem Urteil zu einem Folgeurteil, das sich im „also“ ausdrückt oder in einem weil so"; von dem ,weil A, ist B" kommen wir, wenn das A ungeurteilt bleibt, zum wenn A, so B“; jenes eigentümliche Übergehen des Denkens vom Grund zur Folge bleibt auch hier. Es entspricht in einzigartiger Weise der gegenständ- lichen Beziehung der Implikation und ist das ursprüngliche Erfassungs- mittel für sie. Die Implikation, die dieser Gedankenmotivation gegenständlich entspricht, ist angewandte oder reine Bestimmungs- implikation, also ,eigentliche"; nur ihr gegenüber gibt es dieses eigentümliche Setzen eines Sachverhaltes im Hinblick auf einen anderen, als Folge eines Grundes. Aber eine exakte Logik kann bei dieser Implikationsbeziehung nicht stehen bleiben. Es ist für sie nicht belanglos, ob B aus A „folgt", und die Fälle von Implikation, in denen das stattfindet, verdienen ihre besondere theoretische Behand- lung; aber über diese Evidenzbeziehung hinaus Evidenz ist eine Angelegenheit des Denkens muß die allgemeine Wahrheits- beziehung des wenn so" aufgefaßt werden, bestehend darin, daß wenn das A-Urteil wahr ist, auch das B-Urteil wahr ist (gleichviel ob dieses im Hinblick auf jenes „einleuchtet oder nicht): ihr ent- spricht die Beziehung der Sachverhalte, daß A nicht ohne B ist, das ist die Implikation in ihrem allgemeinen Begriff, der eigentliche und bloß materiale Implikation zugleich umfaßt. Ohne diesen Begriff entbehrte die Logik strenger Allgemeinheit und Exaktheit. Ohne Materialimplikationen zu beachten, könnten wir nicht auf dem Gebiete der Wirklichkeit, durch Erfahrung, Formalimplikationen erkennen und blieben auf die apriorischen beschränkt. Denn die empirischen Formalimplikationen ergeben sich ja doch nur aus den Materialimpli- kationen der Fälle, aus denen wir sie, durch Induktion, entnehmen. Das Erlebnis, das dem eigentlichen Mitseinsollen der eigentlichen Implikate des Geforderten ursprünglich entspricht, ist ein eigenartiges Übergehen von Wollen zu Wollen, die Motivation des Wollens des Implikates durch das Wollen des Implikans. Die Forderungsbeziehung "" -