29 Ist insbesondere durch jedes A der Sachverhalt B gefordert, der C fordert, so ist demnach durch jedes A, also schlechthin, das ( gefordert: also oder, in anderen Zeichen, 9. Aus dem Satz II1 ist zu entnehmen oder !P.(PfQ) o !Q. Dieser Satz ist ein Gegenstück von 6. und sagt: Wenn etwas durch Sein sollendes gefordert ist, so soll es sein. Damit wird aber, da die Feststellung des Bestehens unbedingter Forderungen, durch IV, noch nicht mit in Betracht gezogen ist, nicht behauptet, daß irgend etwas in der Tat sein soll. (MfA) (MB) = (M / AB) (MfA) (MB) M M also Dann ist (AB) = = 10. !A.!B!(AB); unbedingte Forderungen setzen sich ebenso zusammen, zu einer Forderung, wie bedingte. Wenn zwei Sachverhalte A, B sich gegenseitig fordern, mögen sie forderungsmäßig äquivalent oder gleichfordernd heißen und diese Beziehung sei angeschrieben als A ∞ B. daher (A 1 B). (B f C) ɔ (A ƒ C) A A ― 12. (A † B) und andererseits 13. !B. (Bf C) ǝ ! C = 11. (A ∞ B) = ! (A = B). " Der Grundsatz III gestattet, aus einer Forderungsbeziehung A / B oder Aǝ!B das Sollzeichen herauszunehmen" und vor eine Implikationsbeziehung zu setzen: ! (A o B). Nun kann die Implikation A ǝ B durch verschiedene Äquivalente ersetzt werden. „Wenn A so B“ heißt, nach § 1, 2, soviel wie „daß A ist und B nicht ist, ist nicht"; es heißt, wie man leicht erkennt, auch soviel wie „A ist nicht oder es ist B" d. h. „mindestens einer der Sachverhalte A', B be- steht". Man hat also (A ɔ B) = (A . B’')' = (A' v B), = = (M f AB) M = (A † B) (B ↑ A) ! (A ɔ B). ! (B ɔ A) ![(A ɔ B) (B ɔ A)] = ! (A - B), (A ɔ ! B) = !(A ɔ B) = ! (A . B')' = ! (A' v B) . (A ǝ !B) = [A. (! B)']' = A' v ! B.