24 In 1. ist festgestellt worden: wenn A irgend einen Sachverhalt B fordert, so fordert A die Tatsachen; in 7.: wenn etwas unbedingt gefordert ist, so sind die Tatsachen gefordert; wenn etwas sein soll, so sollen die Tatsachen sein. Da nun, nach IV, feststeht, daß etwas sein soll, kann darüber hinaus behauptet werden: 22. Die Tatsachen sollen sein: ! V. Der Satz gehört natürlich zu den „befremdlichen". Er stellt fest, daß mindestens das, was tatsächlich ist, sein soll, läßt es aber noch dahingestellt, ob auch die Umkehrung gilt. Er sagt natürlich nicht, daß eine Bestimmung, die im gegenwärtigen Augenblick zutrifft, auch künftig zutreffen solle, sondern nur, daß sie eben in diesem Augen- blick auch zutreffen soll. Immerhin ist auch das befremdlich genug und läuft einem tatsächlich vorhandenen Begriffe des Sollens, wie es scheint, durchaus entgegen. Der folgende Satz allerdings entspricht wieder vollkommen diesem Begriffe. Seine formelhafte Anschreibung ist V U oder ! (U = - V). 23. Das bedeutet: Die Tatsachen und das unbedingt Geforderte sind forderungsmäßig äquivalent; oder: Was tatsächlich ist und was sein soll, soll äquivalent sein. Das liegt ja im Sinne des Forderns, daß, was ist, sich mit dem Geforderten decken soll. Ein Teilsachverhalt dieses Tatbestandes wird in 23'. VfU ausgesprochen: Die Tatsachen fordern das, was unbedingt sein soll. Man könnte sagen „schon die Tatsachen“ fordern es, schon das, was unbedingt zutrifft, und es bedarf nicht erst besonderer Voraussetzungen, an die sein Gefordertsein geknüpft wäre. Der Gedanke von der „Selbst- verständlichkeit der Pflichterfüllung" klingt an. - (Aus § 7.) Durch Kontraposition von Sätzen über das Sollensmäßige, U, ergibt sich eine Reihe von Sätzen über das Sollenswidrige, N. Zu den befremdlichen Sätzen gehört wieder 27. Das Sollenswidrige fordert jeden beliebigen Sachverhalt. Wenn ist, was nicht sein soll, so soll Beliebiges sein oder Beliebiges nicht sein, was auf dasselbe hinauskommt. Der Satz stellt das Sollenswidrige, n, in Analogie zum Untatsächlichen, A, das jeden Sachverhalt impliziert. Eine naheliegende Folge dieses Satzes ist 28. Das Sollenswidrige fordert Sollenswidriges. - Wofür, trotz ,,Befremdlichkeit" gewisse Gefühlsregungen der Vergeltung und Rache zu sprechen scheinen. Diesen zwei Sätzen gegenüber ist nun wichtig festzustellen, daß auch das Sollenswidrige das unbedingte Gefordertsein des Sollens-