23 Die nächstfolgenden Sätze bringen äquivalente Umfor- mungen der Forderungsbeziehung, unter denen die wich- tigste die in 14 ausgesprochene Kontraposition ist: 14. (A ƒ B) = (B' f A'); " wenn A ist, so soll B sein“ ist äquivalent mit „wenn B nicht ist, so soll A nicht sein". In Anwendung auf Sachverhalte, die die Form des Zutreffens einer Bestimmung in einem zeitbestimmten Falle haben, ist darauf zu achten, daß die Kontraposition an den Zeitbestimmungen und demnach am Zeitverhältnis der Glieder nichts ändert: Wenn ich ein Buch entlehnt habe, so soll ich es zurückgeben; die Umkehrung ist natürlich wenn ich ein Buch nicht zurückgebe, so soll ich es nicht entlehnt haben, was dasselbe ist wie es soll gelten, daß wenn ich ein Buch nicht zurückgebe, ich es nicht entlehnt habe. (Aus § 6.) Der Grundsatz IV (Grundsatz des unbedingten For- derns) stellt fest: Es gibt einen Sachverhalt U, der tatsächlich be- stehen soll. Dieses unbedingt Geforderte, U, das Sollensmäßige- ist nun gemäß dem Sinne unbedingten Forderns, nach 5. das, was in der Tat unter allen Umständen, unter jeder Voraussetzung sein soll: 15. - ― U oder M f U, M d. h. M fordert U „für jedes M", oder: jeder beliebige Sach- verhalt M fordert U. Insoferne ist U konform dem Tatsächlichen, V, das unter allen Umständen, unter jeder Voraussetzung zutrifft, be, steht. Während die Sätze 6. und 8. feststellten, wenn etwas (un- bedingt) sein solle, so sollten auch die Implikate, bzw. die Postulate davon bestehen, wird nun unbedingt behauptet: 16. bzw. 17. Was durch das unbedingt Geforderte impliziert, bezw. gefordert ist, das ist unbedingt gefordert, das soll sein. In nächstem Zusammenhange damit ergibt sich der Satz 18. Eine Forderung, die bestehen (,, gelten") soll, besteht; und die Umkehrung davon, daher die Äquivalenz: !! A = !A. 19. In Satz 20 spricht aus, daß alle unbedingt geforderten Sachverhalte forderungsmäßig äquivalent sind. diesem Satze kommt ein Begriff der Forderung zur Geltung, der keine Grade des Sollens kennt: alles was sein soll, soll gleichermaßen sein, nämlich unter allen Umständen, unbedingt. Auch dieser Satz wird zu prüfen, nämlich einem zweifellos vorhandenen Sollensbegriff gegenüberzustellen sein, der die Unterscheidung stärkerer und schwächerer Forderungen zuläßt (§ 11, 6).