13 § 2. Die Grundsätze des Sollens. " Indem wir auf Erkenntnis der Wesensgesetzlichkeit des Wollens ausgehen, werden wir versuchen, aus dem Sinn des Wollens, der im Wesen des Sollens vorliegt, gewisse Grundgesetze zu entnehmen, aus denen auf rein logischem Wege, nämlich durch Deduktion, nach Möglichkeit, die Gesamtheit der übrigen Gesetze hervorgehen soll, die es kennzeichnen. Daß die Grundsätze, die wir aufstellen, recht selbstverständlich klingen werden, ist seinerseits wieder fast selbst- verständlich¹, zumal wenn wir ein natürliches" System entwickeln wollen, das ja mit Sätzen anheben soll, die aus der Natur der Sache heraus unmittelbar einleuchten. Wenn dann aus diesen Grund- sätzen Sätze abgeleitet werden, von denen mancher auch recht selbstverständlich ist, so ist unser Beginnen doch mehr als eine bloße logische Übung: der Zweck ist, zu erkennen, wie die Gesetze unter- einan der zusammenhängen und durch welche von ihnen die Gesamtheit der Wesensgesetze des Wollens in rational erkennbarer Weise impliziert, seine innere Gesetzlichkeit also schon vollständig gegeben ist. Die Betrachtungen, die der Aufstellung eines Grundsatzes vorausgeschickt sind, sollen jeweils nur auf die Seite des Tatbestandes hinweisen, auf die zu achten ist, damit man auf die Tatsache auf- merksam werde, die der Grundsatz ausspricht; keineswegs sollen sie Ableitungen dieser Sätze darstellen die ja als Grundsätze im System keine Ableitung finden ; diese Betrachtungen stehen außer- halb des Systems. Dieses beginnt erst mit den fertigen Grundsätzen und umfaßt nur solche Behauptungen, die aus ihnen durch strenge Deduktion hervorgehen. ― - - Eine wesentliche Eigenschaft richtigen Denkens und richtigen Wollens ist Folgerichtigkeit. Wer urteilt, nimmt damit nicht nur Stellung zu dem Sachverhalte, den er urteilend erfaßt, sondern auch zu anderen Sachverhalten, nämlich zu den Implikaten des geurteilten. Nicht zu allen gleichmäßig, man möchte sagen: gleich eng. Wer das Zutreffen einer Bestimmung A (x) für einen gegebenen Fall behauptet, von einer Bestimmung B (x), die in jener rational impliziert ist, aber meint, sie treffe in demselben Falle nicht zu, dem wird man einen Verstoß gegen die notwendigste und, selbstverständlichste" Folgerichtig- keit vorwerfen, - so wenn einer behauptet, die vorliegende Zahl sei durch 15, dann aber oder zugleich, sie sei nicht durch 3 teilbar. Als minder schwer wird der Verstoß verspürt, wenn bloß empirisch 1 Nicht ganz, sofern ein System auch Grundsätze aufstellen kann, die nicht unmittelbar evident sind, sich aber in allen Konsequenzen bewähren. In einem Definitionssystem vollends sind die Grundsätze überhaupt nicht Urteile, sondern freie Annahmen; aber ein solches ist hier nicht angestrebt, sondern eines, das dem vorfindlichen Tatbestande des Sollens in richtigen Urteilen gerecht wird.