6 : deutung folgender Sätze - Aussageformen, aber nicht Aussagen¹ ausmachen: x ist (sei) rot, x < 1, x + y = 5. Man sieht, daß die unbestimmten Sachverhalte zugleich Bestimmungen für die in ihnen auftretenden Unbestimmten oder Veränderlichen sind. Offenbar ist ein solcher unbestimmter Sachverhalt auch unbestimmt hinsichtlich der Tatsächlichkeit: er ist weder Tatsache noch Untatsache. Zeichen einer Bestimmung für die Veränderliche oder Unbestimmte x sei A (x), B (x) u. dgl. Achtet man nun auf das Verhalten von Urteil und Wollen diesen zwei Klassen von Sachverhalten gegenüber, so ist zunächst zu sehen, daß unbestimmte Sachverhalte weder geurteilt noch begehrt werden können. Es ist unmöglich, weil es keinen Sinn hat, zu behaupten oder nur zu vermuten, und ebenso unmöglich zu wollen, daß x rot sei, oder daß x < y sei, solange x und y unbestimmte Gegenstände, Veränderliche sind. Aber in „x = x“ scheint allerdings ein unbe- stimmter Sachverhalt behauptet, in einer Forderung, wie „man (x) tue seine Pflicht“ ein solcher gewollt zu sein. Indessen, was dort ge- urteilt und hier gefordert wird, ist nicht ein unbestimmter Sachverhalt, sondern ein beliebiger unbestimmt gelassen, welcher und so- mit implicite jeder Fall der Bestimmung. „x = x“ für einen beliebigen Fall zu urteilen, „x tue seine Pflicht" für einen beliebigen Fall zu verlangen, ist richtig, weil das allgemeine Urteil für jeden Wert von x gilt die Bestimmung x = x“ richtig ist und ebenso die allgemeine Forderung für jedes x, für das die Bestimmung,x tut seine Pflicht überhaupt Sinn hat, soll sie erfüllt sein“. Der Gedanke für jedes x gilt x = =x" erfaßt aber offenbar einen ganz bestimmten Sachverhalt; die Unbestimmtheit des x ist für ihn sozusagen aus- geschaltet, weil nicht mehr ein variabler Wert von x, sondern der ganze Wertebereich, für den die Bestimmung überhaupt Sinn hat, nun in Betracht kommt. Und entsprechend in der allgemeinen For- derung. Auch das partikuläre Urteil der Form „für einige (mindestens ein) x gilt die Bestimmung B (x)“ und ebenso die entsprechende Forderung geht auf einen bestimmten Sachverhalt, trotz des x, das darin auftritt. Denn ein solches Urteil behauptet soviel wie es gibt mindestens ein x, für das B (x) erfüllt ist“, die Forderung soviel wie 99 99 "9 " es soll mindestens ein solches x geben“. So sind also unbestimmte Sachverhalte weder dem Urteil noch dem Wollen, noch auch dem Wünschen zugänglich. - Für das Urteil besteht nun weiter keine angebbare Be- schränkung; es kann bestimmte und augenscheinlich jederlei bestimmte Sachverhalte erfassen. Beim Wollen steht es nicht ganz so einfach, ja hier scheint eine Schwierigkeit zu bestehen. Daß " 1 Propositionalfunktionen" im Gegensatze zu „Propositionen“ in der Bezeichnung der Logistik. Vgl. insbes. Whitehead and Russell, Prin- cipia mathematica, vol. I, Cambridge, 1910. 2 Whitehead and Russell, a. a. O. S. 18.