I. Grundlagen. § I. Vorgängige Feststellungen. Voraussetzungen der Deontik, die nicht ihr selbst angehören, sind also die Begriffe und Sätze der Theorie der Sachverhalte. Ich werde sie nicht ausführlich darstellen, sondern nur auf das Unentbehrliche, teils sogleich, teils dort wo es gebraucht wird, verweisen.¹ 1. Sachverhalte als Gegenstände des Wollens. Weder das Urteil noch das Wollen kann sich auf ganz beliebige Sachverhalte richten. Um zu einer klaren Abgrenzung der Möglichkeiten zu gelangen, ist eine Unterscheidung von zwei Arten von Sachverhalten vorteilhaft. Einige Beispiele mögen sie nahe bringen. Daß der Dreißig- jährige Krieg im Jahre 1648 beendet wurde, daß Gold schwerer als Eisen ist, daß 235, sind ganz bestimmte Sachverhalte; ebenso aber auch die Negate davon, die Sachverhalte, die wir denken, wenn wir jene verneinen, oder etwa: daß die Erde größer als die Sonne, daß die Menge der Primzahlen endlich sei u. dgl. Jeder be- stimmte Sachverhalt ist entweder ein tatsächlicher oder er ist ein untatsächlicher Sachverhalt, kurz Tatsache oder Untatsache, und demnach ist ein Urteil, das ihn behauptet, entweder wahr oder es ist falsch. Nun gibt es aber neben den bestimmten Sachver- halten solche, denen der Charakter der Bestimmtheit fehlt. Indem ich jetzt, da ich dieses schreibe, urteile „Morgen ist Montag", habe ich einen bestimmten Sachverhalt erfaßt, u. zw. eine Tatsache. Behauptete ich morgen das gleiche, so würde ich auch einen be- stimmten Sachverhalt, aber diesmal eine Untatsache, erfassen und entsprechend wird in jedem Falle, wo das „morgen" auf ein be- stimmtes, vorliegendes heute bezogen ist, in solchem Urteil eine Tatsache oder eine Untatsache erfaßt sein, jedesmal ein bestimmter Sachverhalt. Wer aber ohne solche Beziehung auf einen gegebenen Fall bloß den Sinn des Satzes „Morgen ist Montag" denkt wie es etwa geschieht, wenn der Satz uns in einer Grammatik als Beispiel begegnet -, der denkt damit gewiß auch einen Sachverhalt, aber einen, dem im Gegensatze zu den früher betrachteten eine gewisse Unbestimmtheit anhaftet; wir nennen ihn einen unbestimmten Sachverhalt. Von derselben Art sind die Sachverhalte, die die Be- ,, - 1 Näheres dazu in meinen Studien zur Theorie der Möglichkeit und Aehn- lichkeit, a. a. O.. insbes. Kap. I.