218 IV. Affine Geometrie. Polarebene I durch O. Sind O und P Grenzpunkte, so ist für P+0 die Gerade [OP] eigentlich (114), also (130) weder in der Grenz- ebene von P noch von O enthalten; also muß P = O sein, dann fallen auch die zugehörigen Polarebenen Π, Ω zusammen. 140. Satz: Kein uneigentlicher Punkt, außer den Grenzpunkten, liegt in seiner Polarebene. Beweis: Liegt der uneigentliche Punkt O in seiner Polarebene Ω und wird 2 von einer eigentlichen Ebene des O in [IJ] ge- schnitten, so müßten die beiden Grenzgeraden [OI], [OJ] identisch, also O Grenzpunkt sein. 141. Satz: Durch jede uneigentliche Gerade Õ, die nicht Grenz- gerade ist, gehen genau zwei Grenzebenen. Beweis: Sei O ein beliebiger Punkt auf Ď, 2 seine Polarebene, die keine Grenzebene ist, also nicht durch O geht, also in einem von O verschiedenen Punkte P = (2) schneidet; I sei die Polar- ebene von P, die also durch O geht; & sei = [ΩΠ]. Eine eigent- liche Ebene E von [OP] schneide 2 in [I'J'], ∏ in [I"J"], & in G = ([I'J'][I"J"]), harmonisch getrennt von P durch I', J', also eigentlich; also auch eigentlich: Sind I, J die Grenzpunkte von , so liegen I, J in 2 und I, also sind [OI], [OJ] Grenzgeraden von O und [PI], [PJ] Grenzgeraden von P, also (130) {OPI}, {OPJ} Grenzebenen von [OP]=H, und {OPI}+{OPJ), weil I+J, weil &' keine Grenzgerade ist. Gäbe es noch eine dritte Grenzebene {OPK) durch Ď, so lägen erstens I, J, K auf keiner Geraden (115). Ist also ({IJK} [OP]) = R, so gingen durch R drei verschiedene Grenzgeraden [RI], [RJ], [RK], gegen 121. 142. Definition: Sind {HI}, {HJ} die Grenzebenen einer un- eigentlichen, Nicht-Grenzgeraden §, so heißt von den Geraden &=[IJ] und Ď jede die „Polargerade" der anderen. 143. Satz: Zu jeder Nicht-Grenzgeraden gehört genau eine Polargerade. Die Polarebenen jedes uneigentlichen Punktes einer Nicht-Grenzgeraden gehen durch die Polargerade derselben; die Pole jeder eigentlichen oder Grenzebene einer Nicht-Grenzgeraden liegen auf der Polargeraden derselben. - Beweis: Ist eine uneigentliche Gerade, so ergibt sich ihre Polargerade & eindeutig nach 141, 142, indem man die Grenzpunkte I, J ihrer beiden Grenzebenen {HI}, {HJ} verbindet. Ist eine eigentliche Gerade, I, J ihre Grenzpunkte, § die Schnittgerade der Grenzebenen von I und J, so ist die hierdurch eindeutig bestimmte Polargerade von G. Ein Punkt P auf hat die Grenzgeraden [PI],