von 1, und sowohl [JO] als [JP] Grenzgeraden von wegen 129 unmöglich ist; also ist O = P. 137. Satz: Ist P ein uneigentlicher (kein Grenz Polarebene Ω von O, so geht die Polarebene ∏ von P Beweis: Eine eigentliche Ebene E von [OP] s [IJP] mit den Grenzpunkten I, J. In E sei [PI₁] di gerade von P; J₁ der andere Grenzpunkt von [OI]. E denn sonst I₁ = J₁ = I oder = J, also Pauf [OI] od = I oder J, was ausgeschlossen war. Hätte jetzt [Pe J₁ verschiedenen Grenzpunkt J', so hätte [OJ] einen schiedenen Grenzpunkt 1'. Also läge P' = ([II] [J (134), müßte also mit P = ([IJ] [J₁J']) übereinstimme läge auf [IP] = [IP'] ein von I₁ verschiedener Grenzpu die Annahme, daß [I₁P] Grenzgerade ist. Demnach is Grenzgerade und die Polarebene von P geht durch I₁, durch 0, was zu beweisen war. 138. Definition: Die Grenzebene eines Grenzpunkte Polarebene; der Grenzpunkt einer Grenzebene heißt dere 139. Satz: Jeder uneigentliche oder Grenzpunkt h Polarebene; jede eigentliche oder Grenzebene hat gena Liegt der Punkt P in der Polarebene 2 von O, so li Polarebene von P. Beweis: Der erste Teil des Satzes folgt aus 13 der zweite Teil, falls Pund O beide uneigentlich sind, aber P (in 2) ein Grenzpunkt, O nicht, so ist [PO] Gre P, also (130) in der Grenzebene von O enthalten; als dieser, d. h. der Polarebene von O. Ist O Grenzpunkt, P (130) [OP] Grenzgerade von P, mit O als Grenzpunkt,