1 TUV...A, also auch wie T₁, U₁, V₁... A₁, wenn T₁ = ( U₁ = ([EU][AA₁)], V₁ = ([EV][AA₁]) usw. Und e (T₁E₁AA₁) = (P₁E₁AA₁) + (H₁EAA₁ usw. Es sei zweitens S = ([AA₁][E₄H₁]), ([P₂S][ ([Q₂S][AA₁]) = U₁ usw.; also (P2E2A0A2) (H₁ E₁ A0 A₁) = usw.; demnach ist die Reihenfolge P2 Q2 R2... A2 T₁, U₁, V₁... A₁. Ebenso für die Multiplikation von Aus diesen beiden Sätzen folgen nach I 129 das das multiplikative Anordnungsgesetz. 1 19. Satz: Die Grundsätze der Anordnung 1, 2, 3, hängig von sämtlichen Verknüpfungsgrundsätzen, zu der den Pascalschen Satz hinzunehmen kann. Beweis: In den Koordinatengeometrien in einem imaginären Zahlensystem bestehen sämtliche Verknüpfun der Pascalsche Satz, aber nicht die Anordnungssätze sonst die Koordinaten, d. h. das imaginäre Zahlensyste ein linear geordnetes Größensystem wäre, was (nach der Fall ist. 20. Satz: Diejenigen Verknüpfungsgrundsätze, we die Existenz von Schnittelementen (Geraden, Punkten) unabhängig von den Anordnungsgrundsätzen und der knüpfungsgrundsätzen, welche sich auf die Existenz von elementen (Ebenen, Geraden) beziehen. Beweis: Die unter II 11 p. 57 betrachtete Geor (nach 5) allen Anordnungsgrundsätzen und den „Verbi sätzen", aber nicht den „Schnittgrundsätzen“.