en (für λ' = α, λ" = 1 − a) der Punkt (αβ, α(βγ), 1), d α (αβ)γ – α(βγ) = 0. 67. Satz: Für den Satz 61 ist die Nichtexistenz vo Null, d. h. das Bestehen des Gesetzes B (s. I 76, p. 23) Crunde liegenden Zahlensystem notwendig. Beweis: Es sei μλ = 0. Dann ist jeder Punkt (0, μ, - - den Punkten (0,0,1), (0,1,1) als mit den Punkten 1-2, 1) in einer Geraden, nämlich [1, 0, 0] resp. [1 - λ bt es außer μ= O noch mindestens einen Wert μ≠ 0, = 0 ist, dann haben die beiden Geraden außer dem Punkte ch mindestens einen weiteren, davon verschiedenen Punk mein, müssen also zusammenfallen, d. h. es muß a = 0 - Punkt (λ, 1 – 2, 1) der zweiten Geraden nur dann der = 0 der ersten Geraden genügt. (X, Y, Z VO Anmerkung: Man kann auch singuläre Zahlensysteme an sind aber die Grundsätze der Verknüpfung nur noch meinen" gültig, d. h. sie erleiden Modifikationen, sobald emente auftreten. Nennt man Punkt oder Gerade „singul -e Koordinaten alle drei singulär sind, ferner zwei Punkte , y' z') „verschieden" nur, wenn das System (x, y, z) ) itätsrange 2 (s. I 94, p. 28) ist, „halbidentisch", wenn nge 2, vom Singularitätsrange 1, „identisch", wenn es vom so tritt an die Stelle des ersten Grundsatzes der Ver 48) der Satz: Zwei Punkte bestimmen „im allgemeinen" guläre Gerade, nämlich wenn sie verschieden sind; sie b ne singuläre Gerade, wenn sie „halbidentisch", keine