194 Sechzehntes Kapitel. Ballistische Wahrscheinlichkeitsrechnung. Um die Stirlingsche Formel nicht vorauszusetzen, wollen wir (15) direkt beweisen. Es ist 2 2 - · (2.4.6... 2 N)² (1.3.5... (2N-1)) 4 4 6 2 N • • 2 N= = 1 3 3 5 5 2 N 1 N12. 22N = 2 2 N12 N14 24N 1 - 2 N! 2.4.6... 2 N Andererseits konvergiert bekanntlich das Produkt † · · 2 N · ... 2N-1 1 woraus ? c2 gegen den Wert (Wallis). Also ergibt sich π 2 N= (15) folgt. Um nun die Wahrscheinlichkeit (14) des Fehlers id als Funktion von id darzustellen, setzen wir sie zunächst in die Form N(N-1) (N-2)... (Ni+1) (N+1)(N+2)... (N+i) N12 (N+i)! (Ni)! = C. (16) Die logarithmische Änderung dieses Ausdrucks (16), wenn i um 1, also id um id = d wächst, ist bis auf Glieder höherer Ordnung in · 1 N i 1 N-i N+i+1 N = = - i + 1 +1 2.i N 2 id· Aid N82 4(id)2 N82 1 + N Daraus folgt durch exponentielle Integration für (16) der Wert - (id)2 NS2 c.e 9 wobei der Wert der multiplikativen Integrationskonstanten c sich für id=o ergibt; c hat also den in (15) angegebenen Wert. Setzt man noch 1 id=t, N82 = h², so erhält man h -h³t² At Υπ (17) als die Wahrscheinlichkeit des Fehlers t. Ist nun Дi nicht Eins, sondern eine ganze Zahl, die aber, wie auch i, klein ist gegen N, so bedeutet (17) die gesamte Wahrscheinlichkeit, daß der Fehler ist einen der Werte (i + 1) 8, (i + 2) §, ... (i +▲i) 8 hat, daß er also zwischen t und t+4t liegt. Von unstetigen Größen, geht man nun in bekannter Weise durch einen Grenzübergang zu stetigen über. Wir lassen d klein, N und i groß werden, ohne daß NS2 idt ihre Werte ändern. Dann ergibt (17) = 1 das Gaußsche Fehlergesetz.