Art. 133-139. 217 1 und zieht man [PPP₁] mit eigentlichen Punkten Po, P₁ auf [IJ], [J], so folgt, daß die Grenzpunkte von [P。P₁] zu Grenzgeraden von O gehören, daß also P von O harmonisch getrennt ist durch das Grenzoval. 135. Definition: Die zu einem uneigentlichen Punkte O, der kein Grenzpunkt ist, gehörende völlig bestimmte eigentliche Ebene der Grenzpunkte der Grenzgeraden von O heißt die „Polarebene" von 0; 0 heißt,,Pol" derselben. 136. Satz: Zu jeder eigentlichen Ebene gehört genau ein un- eigentlicher Punkt als Pol. Beweis: Angenommen zur Ebene 2 gehörten O und P als Pole. Eine eigentliche Ebene durch [OP] schneide 2 in [IJ] mit den Grenzpunkten I, J; dann müßten sowohl [IO] als [IP] Grenzgeraden von I, und sowohl [JO] als [JP] Grenzgeraden von J sein, was wegen 129 unmöglich ist; also ist = P. - 137. Satz: Ist P ein uneigentlicher (kein Grenz-) Punkt der Polarebene von 0, so geht die Polarebene П von P durch O. = Beweis: Eine eigentliche Ebene E von [OP] schneide in [IJP] mit den Grenzpunkten I, J. In E sei [PI] die eine Grenz- gerade von P; J, der andere Grenzpunkt von [04]. Es ist I₁ + J₁, denn sonst = J₁ = I oder = J, also P auf [OI] oder [OJ], also I oder J, was ausgeschlossen war. Hätte jetzt [PJ] einen von J₁ verschiedenen Grenzpunkt J, so hätte [OJ] einen von I ver- schiedenen Grenzpunkt I'. Also läge P' = Also läge P' = ([LI′][J₁J']) auf IJ (134), müßte also mit P ([IJ][JJ']) übereinstimmen; dann aber läge auf [1₁P]=[I₁P'] ein von I verschiedener Grenzpunkt I', gegen die Annahme, daß [IP] Grenzgerade ist. Demnach ist auch [JP] Grenzgerade und die Polarebene von P geht durch I, J, also auch durch O, was zu beweisen war. = 138. Definition: Die Grenzebene eines Grenzpunktes heißt dessen Polarebene; der Grenzpunkt einer Grenzebene heißt deren Pol. 139. Satz: Jeder uneigentliche oder Grenzpunkt hat genau eine Polarebene; jede eigentliche oder Grenzebene hat genau einen Pol. Liegt der Punkt P in der Polarebene von 0, so liegt 0 in der Polarebene П von P. . Beweis: Der erste Teil des Satzes folgt aus 134, 136, 140, der zweite Teil, falls P und O beide uneigentlich sind, aus 137. Ist aber P (in ) ein Grenzpunkt, O nicht, so ist [PO] Grenzgerade von P, also (130) in der Grenzebene von 0 enthalten; also liegt O in dieser, d. h. der Polarebene von O. Ist O Grenzpunkt, P nicht, so ist (130) [OP] Grenzgerade von P, mit O als Grenzpunkt, also geht P's