212 IV. Affine Geometrie. und es folgt (III 12, Folg.) VZ, getrennt durch II, also sicher Z₂+V, also W' nicht auf [VW]. 118. Satz: Es gibt außer der Identität keine Affinität, in welcher jeder Grenzpunkt sich selbst entspricht. Beweis: Ist A irgend ein Punkt, kein Grenzpunkt, und sind [IJ], [J] zwei eigentliche Gerade desselben, so entsprechen in einer Affinität, in welcher die Grenzpunkte I, J, I₁, J₁ sich selbst ent- sprechen, auch die Geraden [IJ], [4], also auch ihr Schnittpunkt A = ([IJ][45]) sich selbst; dieselbe ist also die Identität. 119. Satz: In einer eigentlichen Ebene sind die eigentlichen und uneigentlichen Geraden eines uneigentlichen Punktes so geordnet, daß nie zwei eigentliche durch zwei uneigentliche Geraden getrennt sind. Beweis: Sind A, B eigentliche Punkte und wären die eigent- lichen Geraden [UA], [UB] des uneigentlichen Punktes U getrennt durch die uneigentlichen Geraden [UV], [UW], wo V, W auf [AB] liegen, so wären die eigentlichen Punkte A, B durch die uneigent- lichen V, W getrennt, gegen 25. 120. Definition: Eine Gerade, die genau einen Grenzpunkt enthält, heißt „Grenzgerade". 121. Satz: Durch jeden uneigentlichen Punkt, der nicht Grenz- punkt ist, gehen in einer eigentlichen Ebene genau zwei Grenzgerade. Beweis: Durch eine eigentliche Gerade A des uneigentlichen Punktes O und eine uneigentliche Gerade 1 werden in der Ebene {AU} alle Geraden von O in zwei Klassen geteilt. Es sollen die mit einer bestimmten eigentlichen Geraden B von O und {A} in derselben Klasse befindlichen eigentlichen Geraden durch B, B', B", die in der anderen Klasse befindlichen durch C, C', C", ... bezeichnet werden. Dann definiere man eine Gerade & und eine Gerade H durch die Anordnungsbeziehungen: es sei AG, BW getrennt und AH, CW getrennt für alle eigentlichen Geraden B, C (A) des Punktes O und für alle uneigentlichen Geraden W, für welche uneigentliche Ge- rade W´existieren, so daß AW', BW, resp. AW', CW getrennt sind. Die Widerspruchlosigkeit dieser Bedingungen folgt genau wie in 105; die Existenz der Geraden G, H auf Grund der Stetigkeit wie in 107, die Eindeutigkeit derselben wie in 108, ferner wie in 106, daß diese Geraden uneigentlich sind. Für die Gerade (z. B.) und jede uneigentliche Gerade W von O gilt jetzt entweder AG, BW getrennt, oder es existiert keine un- eigentliche Gerade W', so daß