Art. 117. 211 punkt ist, gehen mehrere uneigentliche Geraden; oder durch zwei sich nicht schneidende Geraden einer Ebene kann man mehrere Paare sich nicht schneidender Ebenen legen. Beweis (s. Fig.): Man verbinde den uneigentlichen Punkt V mit einem eigentlichen Punkt und erhalte die eigentliche Gerade mit den Grenzpunkten JJ; dann verbinde man V mit einem nicht auf [JJ] gelegenen eigentlichen Punkt und er- halte die eigentliche Ge- rade mit den Grenzpunkten II. Dann ist nach 116 von den beiden Punkten U = ([IJ][45]), W = ([IJ₁][1,J]) V X B = WZ Z einer eigentlich, der andere uneigentlich. Ist z. B. U eigentlich, W uneigentlich, so behaupten wir, daß die Gerade [VW] uneigentlich ist. In der Tat, ist PV, W ein beliebiger Punkt auf ihr, und ist W X = ([JJ][UP]), Y=([IL][UP]) X₁ = ([IJ₁][UP]), Y₁=([[J][UP]), so folgt wie in 116, daß von den Paaren XY und X₁Y₁ das eine eigentlich, das andere uneigentlich ist. Da nun P von dem eigent- lichen Punkte U durch jedes der Paare XY, X₁₁, von denen eins uneigentlich ist, getrennt wird, so muß P, also jeder Punkt der Geraden [VW] uneigentlich sein. Eine von [VW] verschiedene uneigentliche Gerade [VW'] des Punktes V erhält man, wenn man statt der Punkte J, J, die Grenz- punkte J', J der eigentlichen Geraden [VU] verwendet, also W'= ([1₁J'] [IJ'] setzt. Daß aber wirklich [VW']+[VW] ist, erkennt man wie folgt. Es sei A ([IJ][UV]), B=([LJ][UV]), und VJ'AUBJ' in dieser Folge. Ferner sei Z=([WT][W'1]), Z₁ = ([WI₁] [W'I]), Z₂ = ([IL] [WW']. Dann ergibt die Reihenfolge VJAU (mit JA) durch Projektion von I aus die Folge IZ₁ WJ, aus der schon Z₁W, also W'W folgt. Ebenso ergibt sich die Folge IZWJ₁; demnach ist W' von [J] getrennt durch das Tripel II W 14*