Art. 108-112. 207 jeder Grenzpunkt einer Geraden ist Grenzpunkt jeder durch ihn gehenden Geraden. Beweis (s. Fig., in welcher die eigentlichen Teile der Geraden stark gezeichnet sind): Angenommen ein Grenzpunkt Y der Geraden H sei ein von einem Grenzpunkt verschiedener uneigentlicher Punkt der Geraden = [IJ]. Es sei H ein eigentlicher Punkt von §. Die Halbgerade [HY] ist die Gesamtheit der von einem uneigentlichen Punkte durch HY getrennten eigentlichen Punkte. Es sei U irgend ein uneigentlicher Punkt von [IJ], z. B. getrennt von J durch IY oder U = I. Wir behaupten: Die Gerade [HU] wird von keiner, die Halbgerade [HY] schneidenden Geraden [JV] in einem uneigentlichen Punkte geschnitten. An- genommen nämlich, es gäbe einen solchen uneigent- lichen Punkt V, so wäre auch jeder von H durch VU getrennte Punkt uneigentlich, also schnitte auch jede von [JH] durch [JV][JU] getrennte Gerade die Gerade [HU] in einem uneigentlichen Punkte. Nun werde durch einen eigentlichen H V 20 B J I 9TG I Ꮐ 5 Punkt G von die Gerade [HG] gezogen. Schneidet jede Gerade von J, welche die Halbgerade [HY] schneidet, die Gerade [GH] in einem eigentlichen Punkte, so werde irgend eine derselben mit G₁ bezeichnet. Andernfalls sei G₁ ein solcher eigentlicher Punkt von [GH], daß kein von H durch GG getrennter Punkt uneigentlich ist und daß [IG₁] die Halbgerade [HY] trifft. Nunmehr schneidet jede Gerade von J, welche von [JH] getrennt ist durch [JG₁], [JG], die Gerade [GH] in einem eigentlichen Punkte. Die vier Geraden [JH], [JV], [JG₁], [JI] haben nun entweder diese oder die Reihen- folge [JH], [JG₁], [JV], [JI]. Im ersten Fall liegen auf der Ge- raden [JG₁], im zweiten auf der Geraden [JV] der uneigentliche Punkt J, der eigentliche Schnittpunkt mit der Halbgeraden [HY], der uneigentliche Schnittpunkt mit [HU], der eigentliche Schnittpunkt mit [HG] in dieser Reihenfolge, nämlich derjenigen der Punkte J, Y, p. 276) glaubt den Satz daraus schließen zu können, daß bei einer Bewegung uneigentliche Punkte in uneigentliche, eigentliche in eigentliche übergehen; was Lie (Theorie der Transformationsgruppen III, Leipzig 1893, p. 810) mit Recht für unzulänglich erklärt. Denn es folgt daraus nur, daß jeder Grenzpunkt in einen Grenzpunkt übergeht (108), nicht daß ein Grenzpunkt einer Geraden zugleich Grenzpunkt jeder durch ihn gehenden Geraden ist. Hilbert (Neue Begründung der Bolyai-Lobatschefskyschen Geometrie, Math. Ann. 1903, 57 = 137 p. Grund- lagen der Geometrie, 2. Aufl., Leipzig 1903, p. 107) übergeht den Beweis dieses Satzes.