144 III. Projektive Geometrie. Die festgesetzte Anordnung der vier Punkte ist daher von der dabei angewendeten Transformation unabhängig. Daß der Grundsatz 2 zu- nächst für Punktreihen erfüllt ist, wurde bereits hervorgehoben. Auch der Grundsatz 3 besteht zunächst für Punktreihen; denn ist ABCD in 01 p transformiert, so findet einer und nur einer der drei Fälle: p<0,0
0 oder p<0 ist. Um auch den Grundsatz 4, zu- nächst für Punktreihen, zu beweisen, zeigen wir zunächst, daß zwei Punktquadrupel ABCD, A'BCD' gleich geordnet sind, wenn A= A' ist und [BB'], [CC'], [DD'] sich in einem Punkte schneiden. Man transformiere die Koordinaten derart, daß A = A' = (1 0 0 0), C = (0100), C' = (0010), ein beliebiger Punkt, der nicht in { ACC' } liegt, = (0001), ein beliebiger Punkt der Ebene {(0001)[BB]}, der nicht in [B(0 0 0 1)], [B' (0 0 0 1)], [BB'] liegt, = (1 1 1 1), also B (1100), B' (1 010), ([BB'][CC']) = (0 1 10) wird. Wird nun D (1d00), so wird = D' ([0 1 1 0) (1 d 0 0)] [(1 0 0 0) (0 0 1 0)]) = (1 0 d 0). Die Ordnung der vier Punkte A' (1000), B' (1010), C' (0010), D' = (1 0 d 0) hängt aber, wie man aus der Transformation X = = = x' y Z ť = = = 2 y t = erkennt, von der Ordnung der vier Zahlen 0, 1, c, d in derselben Weise ab, wie die der vier Punkte A, B, C, D. Durch zweimalige Anwendung des eben bewiesenen Satzes erhält man: zwei Punktquadrupel ABCD, A'B'C'D' sind jedenfalls dann gleich geordnet, wenn [AA], [BB′], [CC'], [DD'] durch einen Punkt gehen. Definiert man nunmehr zwei Geradenpaare eines Büschels oder zwei Ebenenpaare eines Ebenenbüschels als getrennt oder nichtgetrennt, je nachdem ob sie von einer, also von jeder nicht durch den Träger des Büschels gehenden Geraden in zwei getrennten