Art. 61. 71 kommutative Gesetz der Multiplikation gilt, werde ein Zahlentripel (x, y, z), wo x, y, z nicht alle drei Null sind, als Punkt, zwei Punkte (x, y, z), (2x, y, z), wo λ eine beliebige von Null verschiedene Zahl bezeichnet, als identisch, sonst als verschieden, ebenso ein Zahlen- tripel derselben Art [§, n, ¿] = [§l, nl, ¿l] als Gerade bezeichnet und das Zusammenfallen eines Punktes (x, y, z) mit einer Geraden [§, n, 5] durch die Gleichung x + y + z= 0 definiert, welche bei variabeln x, y, z Gleichung der Geraden [, 7, ] bei variabeln, n, Gleichung des Punktes (x, y, z) heiße. In diesem System von Punkten und Geraden gelten die ebenen Axiome der Verknüpfung. Beweis: Zwei verschiedene Punkte (x', y', '), (x", y″, z″) be- stimmen eine Gerade [, n, ], deren Gleichung x + y + z = 0 sich durch Elimination von §, n, hieraus und aus tón tết x" § + y″n + z″¿ = 0 0 ergibt. Man kann "0 annehmen und erhält 2 Z' X (x (x' — — x') % + (y — y'ˆ) 7 — 0. y″) = - η Man kann ferner wegen der Verschiedenheit der beiden gegebenen Punkte sicher eine der beiden Größen x' Z' x", y-y', etwa Z" die erste, als von Null verschieden annehmen und erhält 2 x") § + (y − x" 126-40) (ý x" x' §' + y' y x' §′ + y″ n' 2, " x' ¿″ + y' n″ %, x" & " + y″ n″ - als Gleichung der Geraden.*) Ebenso ergibt sich, daß zwei ver- schiedene Gerade einen Schnittpunkt bestimmen. Daß aber zwei ver- schiedene Gerade [§', n'′, 5′], [§'', n", "'] nicht zwei verschiedene Schnitt- punkte (x', y', z′), (x", y', z″) haben können, ergibt sich aus den Gleichungen + z' §′ + 2″ 5′ y'´) n = 0 2 = y — — y', Z" ― = 0 0 0 + 2″ 5″ = 0 + 2' 5'' = *) und zwar nicht der ausgeschlossenen [0, 0, 07.